Gibt es eine feste TOM-Liste?
Nein. Auswahl und Tiefe richten sich nach Stand der Technik, Kosten, Art und Umfang der Verarbeitung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Risiken. Artikel 32 DSGVO nennt Schutzziele und Beispiele.
Maßnahmen müssen zur tatsächlichen Verarbeitung passen, dokumentiert, wirksam betrieben und bei Änderungen überprüft werden.
Zuletzt aktualisiert: 26. August 2026