IT-Security-Glossar

Auftragsverarbeitungsvertrag

Auch bekannt als: AVV, Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Data Processing Agreement, DPA

Kurz erklärt

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die weisungsgebundene Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister und konkretisiert Pflichten nach Artikel 28 DSGVO.

Wann wird ein AVV benötigt?

Ein AVV kommt in Betracht, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung verarbeitet. Ob tatsächlich Auftragsverarbeitung, gemeinsame Verantwortlichkeit oder eine eigene Verantwortlichkeit vorliegt, hängt von der konkreten Rolle ab und nicht allein vom Produktnamen.

Der Vertrag sollte unter anderem Gegenstand, Dauer, Datenarten, betroffene Personen, Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragnehmer, Unterstützungspflichten und die Rückgabe oder Löschung von Daten regeln.

Zuletzt aktualisiert: 26. August 2026