IT-Security-Glossar

Datenschutz-Folgenabschätzung

Auch bekannt als: DSFA, Data Protection Impact Assessment, DPIA

Kurz erklärt

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung bewertet vorab Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verursachen.

Wann ist eine DSFA erforderlich?

Artikel 35 DSGVO knüpft an das voraussichtlich hohe Risiko der konkreten Verarbeitung an. Umfang, Zweck, Datenarten, betroffene Personen, Technologie und Schutzmaßnahmen werden gemeinsam betrachtet.

Die DSFA beschreibt Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Risiken und Gegenmaßnahmen. Sie ist ein dokumentierter Entscheidungsprozess, kein einmaliges Formular.

Zuletzt aktualisiert: 26. August 2026