Wie funktioniert der risikobasierte Ansatz?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 unterscheidet unter anderem verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI-Systeme sowie Transparenzpflichten für bestimmte Systeme und Inhalte. Ein allgemeiner Chatbot ist nicht automatisch ein Hochrisiko-System. Entscheidend sind Zweck, Einsatzkontext und Rolle des Unternehmens.
Welche Fristen gelten?
Artikel 4 zur KI-Kompetenz und die Verbote nach Artikel 5 gelten seit dem 2. Februar 2025. Die Verordnung ist seit dem 2. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Ebenfalls seit diesem Datum gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50, soweit ihr jeweiliger Tatbestand erfüllt ist.
Die 2026 in Kraft getretene AI-Omnibus-Änderung verschob den Beginn bestimmter Hochrisiko-Vorschriften: für Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Den aktuellen Überblick veröffentlicht die EU-Kommission.
Was sollten KMU tun?
KI-Systeme und Zwecke inventarisieren, Rollen klären, Datenflüsse prüfen, Verantwortliche benennen und Beschäftigte passend zu Kontext und Nutzung schulen. Die Kommissionshinweise zur KI-Kompetenz schreiben kein bestimmtes Zertifikat oder einheitliches Schulungsformat vor. Details erläutert der Beitrag EU AI Act für KMU.
Zuletzt aktualisiert: 22. August 2026