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TOM-Vorlage nach Art. 32 DSGVO

Eine nachvollziehbare TOM-Dokumentation beschreibt die für den konkreten Betrieb gewählten Maßnahmen. Sie kann Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden, Kunden und Auftraggebern unterstützen; Umfang und Einsatz hängen vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Was in ein TOM-Dokument gehört

Art. 32 DSGVO verlangt Maßnahmen, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme dauerhaft sicherstellen - unter Berücksichtigung von Stand der Technik, Implementierungskosten und Risiko. In der Praxis gliedert sich das Dokument in Kontrollkategorien: Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle, Weitergabe-, Eingabe- und Auftragskontrolle, Verfügbarkeit und rasche Wiederherstellbarkeit, Trennungskontrolle sowie Pseudonymisierung und Verschlüsselung.

Die Dokumentation der gewählten TOM kann den Rechenschaftsnachweis nachArt. 5 Abs. 2 DSGVO unterstützen. Entscheidend sind die konkrete, umgesetzte Maßnahme, ihre Angemessenheit sowie nachvollziehbare Verantwortlichkeiten und Prüfungen. Bei einer Anwendbarkeit des BSIG n.F. sind dessen zusätzliche Anforderungen gesondert zu prüfen.

Wo eine allgemeine Vorlage nicht reicht

Die kostenlose PDF enthält wichtige Maßnahmenkategorien zum Ankreuzen und Ausfüllen. Für Ihre eigene Dokumentation müssen Sie unter anderem Cloud-Dienste, Auftragsverarbeiter, Drittlandtransfers, besondere Datenkategorien und das vorhandene Sicherheitsniveau berücksichtigen.

SecKit erzeugt aus einem geführten Fragebogen einen bearbeitbaren TOM-Entwurf. Enthalten sind Maßnahmenkataloge für drei Schutzniveaus, ein Freigabeblock und der Export als PDF oder DOCX. Neun weitere Dokumentvorlagen ergänzen den TOM-Entwurf.

Ein geführter TOM-Entwurf zum fachlichen Prüfen

SecKit: 10 anpassbare Vorlagen, 149 € inkl. USt. als Einmalkauf. Dokumentdaten werden lokal im Generator verarbeitet; es gibt kein Produkt-Abo.